Allgemeine Geschäftsbedingungen für Grafikdesign und Fotografie
1. Allgemeines 1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Grafik-Design-Leistungen sowie Programmierleistungen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
1.2. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn Etienne Otto Graphics in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3. Abweichende von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen Etienne Otto Graphics ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.4. Die Angebote von Etienne Otto Graphics sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt nur dann zustande, wenn beiderseits eine entsprechende schriftliche Vereinbarung unterzeichnet wird.
2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1. Jeder erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen Etienne Otto Graphics insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
2.3. Die Entwürfe, Reinzeichnungen und Programmierleistungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Etienne Otto Graphics weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Etienne Otto Graphics, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart.
2.4. Etienne Otto Graphics überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Etienne Otto Graphics.
2.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
2.6. Etienne Otto Graphics hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Etienne Otto Graphics zum Schadensersatz. Ohne Nachweis kann Etienne Otto Graphics 100% der vereinbarten beziehungsweise nach dem Tarifvertrag für Design- Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser als Schadenersatz verlangen.
2.7. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2.8. Als Urheber behält sich Etienne Otto Graphics nach §12 UrhG die Erwähnung in Referenzen sowohl in Text als auch in Bild vor.
2.9. Als Urheber behält sich Etienne Otto Graphics nach §15 UrhG das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft vor.
3. Vergütung
3.1. Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen, Programmierleistungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design- Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütung sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
3.2. Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist Etienne Otto Graphics berechtigt,nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.
4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1. Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet.
4.2. Etienne Otto Graphics ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Etienne Otto Graphics die entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung Etienne Otto Graphics abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Etienne Otto Graphics im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktion, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Der Kunde verpflichtet sich die Rechnungen von Etienne Otto Graphics binnen 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Rechnungsbeträge aus Angeboten verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen MwSt. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, so ist Etienne Otto Graphics berechtigt, den Zugriff zu den Internet Seiten / Dienstleistungen bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren. Zudem erwirbt der Kunde das Nutzungsrecht der erbrachten Dienstleistungen erst nach dem Begleichen der Rechnung. Geht der Betrag nicht innerhalb gemahnter Fristen ein, ist Etienne Otto Graphics berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und einen evtl. Schadensersatz geltend zu machen.
5.2. So nichts anderes vereinbart gilt 50% Vorkasse bei Auftragserstellung und 50% bei Fertigstellung/Abnahme.
5.3. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit im Rahmen der Vorgaben des Kunden.
5.4. Bei Zahlungsverzug kann Etienne Otto Graphics Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. An Entwürfen, Reinzeichnungen, Programmierleistungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6.2. Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt an Etienne Otto Graphics zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6.3. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.
7. Gewährleistung
7.1. Etienne Otto Graphics verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
7.2. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Etienne Otto geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
8. Haftung
8.1. Etienne Otto Graphics haftet - sofern der Vertrag keine anderslautenden Regelungen trifft - gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Etienne Otto Graphics Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Etienne Otto Graphics nur bei der Verletzungvertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
8.2. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Etienne Otto Graphics gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit Etienne Otto Graphics kein Auswahlverschulden trifft. Etienne Otto Graphics tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
8.3. Sofern Etienne Otto Graphics selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt Etienne Otto Graphics hiermit sämtliche Etienne Otto Graphics zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme Etienne Otto Graphics zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
8.4. Der Auftraggeber stellt Etienne Otto Graphics von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Etienne Otto Graphics stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
8.5. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
8.6. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet Etienne Otto Graphics nicht.
9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
9.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Etienne Otto Graphics behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
9.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann Etienne Otto Graphics eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Etienne Otto Graphics auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
9.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Etienne Otto Graphics übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Etienne Otto Graphics von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
11. Schlussbestimmung
11.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort Selters. 11.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
11.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.4. Gerichtsstand ist Montabaur. Etienne Otto Graphics ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
Impressum
Anbieter: Etienne Otto Graphics Erlenweg 56242 Selters Kontakt: Telefon: 017612270031 e-Mail: etienneotto@emailn.de Registergericht: Koblenz Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß §139 c Abgabenordnung: 30/1254216/9
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